• Schwangerschaftskontrollen

    Ich führe Schwangerschaftskontrollen bei Ihnen zu Hause in der 16-18, 26-28, 34-36 Schwangerschaftswoche durch.

    Die restlichen Kontrollen werde von der Gynäkologin durchgefürt.

    Kosten: Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Kosten.

  • Private Geburtsvorbereitung

    In Ihrem vertrauten Umfeld werden wir Fragen rund um die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett klären.

    Kosten: Stundenansatz 150.- Franken
    Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt 150.- Franken für ein Beratungsgespräch Ihrer Wahl in der Schwangerschaft.

  • Wochenbettbetreuung

    Nach dem stationären Aufenthalt im Spital oder dem Geburtshaus werde ich Sie zu Hause betreuen.

    Ich berate und untersütze Sie bei der Säuglingspflege, dem Stillen und führe die nötigen Kontrollen bei Mutter und Kind durch.

    Kosten: Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt bei Erstgebärenden 16 und bei Mehrgebärenden 10 Besuche innerhalb der ersten 56 Lebenstage des Kindes. Die Pikettentschädigung der Hebamme wird nicht von der der Grundversicherung gedekt und beträgt einmalig 120.- Franken. Je nach Versicherung oder Wohnort wird das Pikettgeld von diesen übernommen.

    Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Diverses

    Erstgespräch

    Bei einem Erstgespräch können wir uns persönlich kennenlernen, Sie erhalten Informationen über das Betreuungsangebot und können Fragen stellen.

    Kosten: Stundenansatz 100.- Franken

    Stillberatung

    Während der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit stehen Ihnen von der Grundversicherung drei Beratungen zur Verfügung. Hier können unter anderem Themen wie Kolostrumbanking, Stillprobleme oder Abstillen thematisiert weden.

    Kosten: Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt drei Stillberatungen.

Allgemeine Bedingungen

Falls ein während der Schwangerschaft oder im Wochenbett nicht eingehalten werden kann, bitten wir um Abmeldung bis 24 Stunden vorher. Andernfalls wird die Konsultation verrechnet. Die entstehenden Kosten bei unentschuldigt, versäumten Termine werden von der Krankenkasse nicht übernommen und müssen selbst getragen werden.